Klimabonus

Auch 2023 steht der Klimaschutz in Österreich an erster Stelle. Es gilt: Klimaschädliches CO2 hat einen Preis und klimafreundliches Verhalten zahlt sich aus! Denn der Klimabonus geht heuer in die nächste Runde.

Aktuelle Informationen zur Auszahlung

Die unterjährige Auszahlungswelle des Klimabonus 2023 ist abgeschlossen. Wenn Sie Ihren Klimabonus Brief nicht bis zum Ende der Frist bei der Post abholen konnten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Personalisierte Informationen zu Ihrem Klimabonus 2023 finden Sie hier.

Wenn Sie Ihren Klimabonus in der zweiten Auszahlungswelle im Frühjahr 2024 bekommen, kann das an einem der folgenden Gründe liegen:

  • Sie sind innerhalb Österreichs umgezogen. Erst am Ende des Jahres können wir erheben, an welchem Wohnsitz sie am längsten gewohnt haben.
  • Sie sind im ersten Halbjahr nach Österreich gezogen. Dadurch haben sie die Grundvoraussetzung für den Klimabonus - 183 Tage Hauptwohnsitz – bei der ersten Anspruchsfeststellung am 2. Juli 2023 noch nicht erfüllt.
  • Ihr Kind wurde im ersten Halbjahr geboren. Dadurch hat es die Grundvoraussetzung bei der ersten Datenabfrage ebenfalls noch nicht erfüllt.
  • Der/die Empfänger:in der Familienbeihilfe hat sich geändert. Der Klimabonus für ein Kind wird an die Person ausbezahlt, die 2023 mindestens sechs Monate lang Familienbeihilfe bezogen hat. Wenn diese Voraussetzung am 2. Juli 2023 noch nicht erfüllt war, wird der Klimabonus im Frühjahr 2024 ausbezahlt.
  • Die Auszahlung der Familienbeihilfe hat erst im Laufe des ersten Halbjahres begonnen. Auch in diesem Fall konnte im Juli noch keine Person festgestellt werden, der sechs Monate lang die Familienbeihilfe überwiesen worden war. Daher wird der Klimabonus für das Kind in der zweiten Auszahlungswelle ausbezahlt.
  • Sie haben sich im ersten Halbjahr in gerichtlich oder behördlich angeordneter Haft oder freiheitsentziehender Maßnahme befunden. Personen, die sich mehr als 183 Tage in einer solchen Haft oder Maßnahme befinden, erhalten keinen Klimabonus. Um die Anzahl der Tage überprüfen zu können, wird der Anspruch auf den Klimabonus erst Ende 2023 überprüft.

Weitere Fragen rund um den Klimabonus beantworten wir hier.

Was ist der Klimabonus?

Eine Bonuszahlung. Alle in Österreich lebenden Menschen bekommen sie. Das Geld kommt aus den Einnahmen des CO2-Preises, der im Oktober 2022 eingeführt wurde.

Wer bekommt den Klimabonus?

Alle. Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.

Was muss man dafür tun?

Nichts. Haben Sie Ihre Kontodaten auf FinanzOnline nach dem 01.01.2020 aktualisiert, wird Ihnen der Klimabonus direkt aufs Konto überwiesen. Alternativ wird er als Gutschein zugeschickt.

Und wie viel bekommt man?

110€, 150€, 185€ oder 220€. Das ist vom Hauptwohnsitz und der örtlichen Infrastruktur abhängig. Kinder bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen immer 220€. Mehr Details zur regionalen Staffelung finden Sie unter:

Klimabonus: Das steckt dahinter
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Der Klimabonus: Das steckt dahinter

Im Oktober 2022 hat Österreich ein neues Kapitel für den Klimaschutz aufgeschlagen: Mit der Ökosozialen Steuerreform hat klimaschädliches CO2 (Kohlendioxid) einen Preis bekommen und klimaschädliches Verhalten teurer gemacht.

Um die Preiserhöhungen auszugleichen, fließt das zusätzliche Geld aus der CO2-Bepreisung direkt an die Menschen zurück: in Form des Klimabonus. In den kommenden Jahren steigt der CO2-Preis und damit auch der Klimabonus. Aber ab jetzt gilt: Wer auf klimafreundliches Verhalten setzt, dem bleibt mehr vom Klimabonus im Geldbörsel.

Der Klimabonus wird jährlich ausbezahlt und geht an alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz mindestens sechs Monate im Anspruchsjahr in Österreich haben: Erwachsene genauso wie Kinder – unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (gem KliBG §2).

Die regionale Staffelung

Die regionale Staffelung beruht auf der Urban-Rural-Typologie und den Güteklassen für den öffentlichen Verkehr (ÖV-Güteklassen). Hierbei wird bewertet wie gut öffentliche Verkehrsmittel in einer Gemeinde verfügbar sind. Auch Einrichtungen wie weiterführende Schulen, Krankenhäuser und Bezirkshauptmannshaften werden herangezogen. In Gemeinden, in denen der Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen – und damit auch die Einsparung von CO2 – aktuell schwer möglich ist, kommt der jeweilige Regionalausgleich hinzu. Die Höhe des Klimabonus 2023 hängt also vom Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln ab und davon wie eine Gemeinde eingestuft wird.

Deshalb setzt sich der Klimabonus aus zwei Teilen zusammen:

  1. Dem Sockelbetrag. Den bekommen alle Anspruchsberechtigten. 2023 sind das 110€.
  2. Dem Regionalausgleich für jene Regionen, in denen Infrastruktur und Öffi-Netzwerk nicht gut ausgebaut sind. Dieser Ausgleich beträgt 2023 40€, 75€ oder 110€ und ist vom Hauptwohnsitz abhängig.

Weitere Informationen zur Methodik finden Sie auf der Website von Statistik Austria und im STATatlas.

Wie viel Sie heuer bekommen erfahren Sie unter So viel gibt’s.

Weitere Informationen zur Ökosozialen Steuerreform und der CO2-Bepreisung finden Sie hier.

Weitere Informationen

So geht's

Der Klimabonus geht an etwa 9 Millionen Menschen. Um das so schnell und einfach wie möglich umzusetzen, wird der Klimabonus auf zwei unterschiedliche Arten ausbezahlt: per Überweisung aufs Konto oder als Gutschein per Post.

Das Wichtigste dabei: Sie müssen nichts tun, um den Klimabonus zu erhalten.

Die Auszahlungen starten im Herbst 2023 und werden bis Frühjahr 2024 andauern. Vor allem Menschen, die erst im ersten Halbjahr 2023 ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben, erhalten den Klimabonus im Frühjahr 2024.

Erfahren Sie mehr zu den zwei Auszahlungsarten

Schnell und unbürokratisch: Der Klimabonus kommt direkt aufs Konto

Wer regelmäßig vom Staat Geld überwiesen bekommt, muss gar nichts machen. Der Klimabonus kommt einfach aufs Konto. Das betrifft zum Beispiel Pensionierte und Menschen, die Pflegegeld oder Kindergeld erhalten. Alle, deren aktuelle Kontonummer nach dem 01.01.2020, beispielsweise bei FinanzOnline hinterlegt wurde, bekommen ihren Bonus ebenfalls unbürokratisch überwiesen. In der Regel sind das alle, die über FinanzOnline ihren Jahressteuerausgleich machen.

Wichtig ist, dass die Daten nach dem 01.01.2020 aktualisiert oder für eine Auszahlung durch das Bundesministerium für Finanzen genutzt wurden.

Da der Klimabonus einmal pro Jahr ausgezahlt wird, werden auch die aktuellen Kontodaten jährlich an einem festgelegten Stichtag geprüft. Für das Jahr 2023 war dieser Stichtag der 10. Juli.

Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Kontodaten auf FinanzOnline trotzdem noch, um das Geld 2024 direkt aufs Konto zu bekommen.

Das geht in drei einfachen Schritten:

Klimabonus: FinanzOnline aktualisieren
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Schritt 1

Besuchen Sie FinanzOnline:

Schritt 2

Loggen Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur, Bürgerkarte oder Ihren FinanzOnline-Zugangsdaten ein.

Schritt 3

Tragen Sie unter Bankverbindung Ihren aktuellen IBAN ein. Klicken Sie rechts unten auf Ändern um die Daten zu speichern.

Sie haben noch keinen Zugang und keine Handysignatur?

Hier können Sie sich anmelden. Bitte folgen Sie den dort angegebenen Anweisungen und Informationen.



Alternativ: Der Klimabonus kommt als Gutschein per Post

Wenn es keine aktuellen Kontodaten gibt, bekommen Sie den Klimabonus nach Hause geschickt. Der sicherste Weg ist der RSa-Brief, bzw. RSb-Brief für Minderjährige. Der RSa-Brief wird nur an Sie persönlich übergeben oder kann mit einem Lichtbildausweis in der Postfiliale abgeholt werden.

Die Ausnahme: Andere volljährige Personen in Ihrem Haushalt können den Klimabonus am Hauptwohnsitz für Sie entgegen nehmen, wenn Sie dieser Person eine Klimabonus- oder Post-Vollmacht erteilen. Diese muss bei der Übernahme ausgedruckt und unterschrieben bereitliegen.

Die Vollmacht für 2023 können Sie hier runterladen.

Die Gutscheine können vom Supermarkt bis zur Bücherei bei tausenden Geschäften in Österreich eingelöst werden oder bei unserem Bankpartner in Bargeld abgelöst werden.

Einlösestellen

Hier können Sie nach Einlösestellen in Ihrer Umgebung oder bestimmten Geschäften suchen. Die Suche erfolgt in der Datenbank von Sodexo. Dafür muss Ihre Anfrage an Sodexo übermittelt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben ein Geschäft oder einen Betrieb und wollen Akzeptanzpartner des Klimabonus Gutscheins werden?

Unter folgendem Link können Sie Ihr Unternehmen als Einlösestelle registrieren lassen:

Sodexo Registrierung

So viel gibt's

Der Klimabonus beträgt im Jahr 2023 110€, 150€, 185€ oder 220€ für Erwachsene. Voraussetzung ist, dass man im Anspruchsjahr mindestens 183 Tage in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Vom Hauptwohnsitz ist auch abhängig, wie viel man bekommt.

Nutzen Sie die PLZ-Suche um herauszufinden, wie hoch Ihr Klimabonus heuer ist:

Klimabonus: So viel gibt's 2023
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Die Klimabonus-Kategorien im Überblick:.

KategorieBeschreibungHöhe des Klimabonus
Kategorie 1Städtische Zentren mit sehr guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.

110€

Der Wert setzt sich zusammen aus:110€ Sockelbetrag

Kategorie 2Städtische Zentren mit guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.

150€

Der Wert setzt sich zusammen aus:110€ Sockelbetrag +
40€ Regionalausgleich

Kategorie 3Regionale Zentren und Gemeinden im Umland von Zentren mit ausreichend guter Basisausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.

185€

Der Wert setzt sich zusammen aus:110€ Sockelbetrag +
75€ Regionalausgleich

Kategorie 4Ländliche Gemeinden und Gemeinden, wo es nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt.

220€

Der Wert setzt sich zusammen aus:110€ Sockelbetrag +
110€ Regionalausgleich

Die Einteilung wird von der Statistik Austria durchgeführt, basierend auf der verfügbaren Infrastruktur (weiterführende Schulen, Krankenhäuser sowie Bezirkshauptmannschaften) sowie der Anbindung an den öffentlichen Verkehr.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Hälfte und alle, die aufgrund einer Behinderung keine Öffis nutzen können, bekommen immer den höchsten Regionalaufschlag.

Weitere Informationen zur regionalen Staffelung finden Sie in den Fragen und Antworten.

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