Klimabonus

Aktuelle Informationen

Ab 2025 gibt es keinen Klimabonus mehr. Ansprüche auf vergangene Klimaboni bleiben jedoch aufrecht und können nachträglich bis Dezember 2027 geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen im jeweiligen Anspruchsjahr erfüllt waren.

Die Auszahlung des Klimabonus 2024 ist abgeschlossen.

Wenn Sie Ihren Klimabonus-Brief nicht bis zum Ende der Frist bei der Post abholen konnten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Dass Sie 2024 keinen Klimabonus erhalten haben, kann an einem der folgenden Gründe liegen:

  • Sie haben sich 2024 in gerichtlich oder behördlich angeordneter Haft oder freiheitsentziehender Maßnahme befunden. Personen, die sich mehr als 183 Tage in einer solchen Haft oder Maßnahme befinden, erhalten keinen Klimabonus.
  • Sie haben 2024 die Grundvoraussetzung von 183 Tagen Hauptwohnsitz in Österreich und einem positiven Aufenthaltstatus bei einer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft nicht erfüllt. Somit haben Sie keinen Anspruch auf einen Klimabonus.

Weitere Fragen rund um den Klimabonus beantworten wir hier.

Was ist der Klimabonus?

Der Klimabonus wurde 2022 als Bonuszahlung im Rahmen der ökosozialen Steuerreform eingeführt. Alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate in Österreich hatten, haben einen Klimabonus erhalten. Der Bonus war je nach Hauptwohnsitz gestaffelt. Der Klimabonus wurde durch eine Novelle des Klimabonusgesetz auf die Jahre 2022 bis 2024 begrenzt.

Anspruch

Haben Sie einen Lichtbildausweis zur Hand? Dann können Sie Ihren persönlichen Anspruch jetzt überprüfen:

Sollten Sie keinen Lichtbildausweis zur Hand haben, können Sie alternativ unsere Postleitzahl-Suche verwenden:

Die regionale Staffelung

Die Zuteilung der Klimabonus-Kategorien wurde von der Statistik Austria durchgeführt und basiert auf der vor Ort verfügbaren Infrastruktur (weiterführende Schulen, Krankenhäuser sowie Bezirkshauptmannschaften) sowie der Anbindung an den öffentlichen Verkehr.

Der Klimabonus setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Dem Sockelbetrag. Den bekommen alle Anspruchsberechtigten.
  2. Dem Regionalausgleich für jene Regionen, in denen Infrastruktur und Öffi-Netzwerk nicht gut ausgebaut sind. Dieser Ausgleich ist vom Hauptwohnsitz abhängig.

Weitere Informationen zur Methodik finden Sie auf der Website von Statistik Austria und im STATatlas.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen bekommen immer den höchsten Regionalaufschlag.

Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten.

So geht's

Der Klimabonus wurde auf zwei Arten ausbezahlt: entweder als Überweisung direkt aufs Konto, oder in Gutscheinform per RSa-Brief, bzw. RSb-Brief für Minderjährige.

Die Gutscheine können vom Supermarkt bis zur Bücherei bei tausenden Geschäften in Österreich eingelöst werden oder bei unserem Bankpartner in Bargeld abgelöst werden.

Einlösestellen

Hier können Sie nach Einlösestellen in Ihrer Umgebung oder bestimmten Geschäften suchen. Die Suche erfolgt in der Datenbank von Pluxee (vormals Sodexo). Dafür muss Ihre Anfrage an Pluxee (vormals Sodexo) übermittelt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben noch Fragen?

Kontakt

Für individuelle Anfragen steht Ihnen unser Service-Team zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die Kontaktaufnahme auf Deutsch erfolgt.

0800 8000 80
Montag – Freitag, 8 - 18 Uhr

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