Fragen und Antworten
Fragen zur Auszahlung
Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Service Hotline unter der Telefonnummer 0800 8000 80, Montag bis Freitag, zwischen 8 und 18 Uhr. Unser Service-Team beantwortet gerne Ihre Fragen.
Grundsätzlich bekommen Sie den Klimabonus einmal pro Jahr, ohne dass Sie dafür etwas machen müssen — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Die Voraussetzungen für die Auszahlung sind:
Mindestens 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich im jeweiligen Jahr.
Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie das Geld ausbezahlt werden kann:
Möglichkeit 1: Überweisung auf Ihr Konto. Wenn Ihre Kontodaten zur Verfügung stehen und aktuell sind, wird das Geld auf dieses Konto überwiesen. Das ist möglich:
wenn Ihre aktuelle Bankverbindung auf FinanzOnline angegeben ist. Die Bankverbindung besteht aus der internationalen Kontonummer (IBAN) für Ihr Konto. Sie finden die IBAN auf Ihrer Bankkarte oder über eine Nachfrage bei Ihrer Bank.
wenn Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder Familienbeihilfe bekommen und die Familienbeihilfe auf Ihr Konto überwiesen wird. Dann bekommen Sie den Klimabonus für Ihr Kind oder Ihre Kinder auf dasselbe Konto.
wenn Sie Pensionist:in sind und Ihre Pension auf Ihr Konto überwiesen wird.
Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Kontodaten auf FinanzOnline, um den Klimabonus direkt aufs Konto zu bekommen. Dazu
öffnen Sie in FinanzOnline das Feld 'Ihre Persönlichen Daten' bzw. wenn Sie selbstständig tätig sind das Feld 'Ihre Unternehmensdaten',
überprüfen Sie die dort hinterlegte Kontoverbindung und ändern Sie sie gegebenenfalls,
klicken Sie am Ende der Seite den Button 'Ändern', um Ihre Daten zu speichern bzw. zu bestätigen.
Dann wird der nächste Klimabonus ganz einfach auf Ihr Konto überwiesen. Aus Sicherheitsgründen werden für eine Überweisung des Klimabonus nur jene Kontodaten aus FinanzOnline herangezogen, die aktuell sind. Als aktuell gelten jene Kontodaten, die in den letzten 3 Jahren aktualisiert worden sind und/oder auf die in den letzten 3 Jahren eine Überweisung des Staates (Steuerausgleich) eingegangen ist.
FinanzOnline ist eine Internet-Plattform, auf der Anträge und Formulare an das Finanzamt einfach online übermittelt werden können. Für die Anmeldung zu FinanzOnline brauchen Sie einen Login-Code, die Bürgerkarte oder die Handysignatur. Diese können Sie beim Finanzamt beantragen.
Möglichkeit 2: Klimabonus kommt per Post als RSa-Brief
Alle Personen, von denen keine aktuelle Bankverbindung bekannt ist, bekommen einen RSa-Brief mit dem Klimabonus in Form von Gutscheinen. Ein RSa-Brief ist ein behördlicher Brief, der nur der/dem Empfänger:in persönlich übergeben werden darf. Wenn Sie die Postbotin oder der Postbote nicht zu Hause antrifft, können Sie den Brief mit einem Ausweis und dem Abholschein auf Ihrem Postamt abholen.
Außerdem können Sie mittels der Klimabonus-Vollmacht einer anderen Person in Ihrem Haushalt die Möglichkeit geben, den RSa-Brief für Sie entgegen zu nehmen. Die Vollmacht wird zu einem späteren Zeitpunkt hier zum Download zur Verfügung stehen.
ACHTUNG: Die Klimabonus-Vollmacht ist nur bei Zustellung am Wohnort verwendbar und für die Abholung in einer Postfiliale nicht gültig.
Der Klimabonus 2024 wird im Herbst 2024 und im Frühjahr 2025 ausbezahlt. Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich erst im ersten Halbjahr 2024 gemeldet haben oder im ersten Halbjahr 2024 innerhalb Österreichs umgezogen sind, erhalten ihren Klimabonus beispielsweise im Frühjahr 2025.
Wichtig ist, dass die Kontodaten innerhalb der letzten 3 Jahre aktualisiert, bestätigt oder für eine Auszahlung durch das Bundesministerium für Finanzen genutzt wurden. Auch Selbstständige, die keine Auszahlung seitens des Bundesministeriums für Finanzen erhalten haben, müssen ihre Kontoverbindung bei FinanzOnline hinterlegen und bestätigen, damit der Klimabonus direkt aufs Konto kommt.
Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Kontodaten auf FinanzOnline, um den Klimabonus direkt aufs Konto zu bekommen. Dazu
öffnen Sie in FinanzOnline das Feld 'Ihre Persönlichen Daten' bzw. wenn Sie selbstständig tätig sind das Feld 'Ihre Unternehmensdaten',
überprüfen Sie die dort hinterlegte Kontoverbindung und ändern Sie sie gegebenenfalls,
klicken Sie am Ende der Seite den Button 'Ändern', um Ihre Daten zu speichern bzw. zu bestätigen.
Für den Klimabonus 2024 ist der Stichtag dafür der 10. Juli 2024.
Nein, Sie müssen sich nicht bei FinanzOnline registrieren, um den Klimabonus zu bekommen. Aber Sie können sich bei FinanzOnline registrieren und Ihre Bankverbindung angeben, wenn der Klimabonus direkt auf Ihr Konto überwiesen werden soll. Aktualisieren Sie die Daten jetzt, um den Klimabonus direkt aufs Konto zu bekommen. Für den Klimabonus 2024 ist der Stichtag dafür der 10. Juli 2024.
Hier geht's direkt zur Registrierung bei FinanzOnline.
Es werden ausschließlich Daten herangezogen, die rechtzeitig aktualisiert, bestätigt oder vom Finanzministerium für eine Auszahlung genutzt wurden. Zudem müssen die Daten mit der Widmung 'FON' (Finanzonline) oder 'FBH' (Familienbeihilfe) versehen sein, um sicher zu gehen, dass es sich dabei um Konten von Privatpersonen handelt.
Konten von Personen, die ein Kleinunternehmen führen, sind zum Teil mit einer anderen Widmung versehen. Dem Klimaschutzministerium stehen in diesen Fällen keine Kontodaten für die Auszahlung des Klimabonus zur Verfügung. Deshalb werden diesen Personen Gutscheine zugestellt.
Sofern eine Hauptwohnsitzmeldung von mindestens 183 Tagen im Anspruchsjahr gegeben ist, erhält man den Klimabonus für den Hauptwohnsitz, an dem man während des Anspruchsjahres am längsten gelebt hat. Daher werden Personen, die im ersten Halbjahr innerhalb Österreichs umgezogen oder nach Österreich gezogen sind, zum zweiten Stichtag (31. Dezember 2024) erfasst. So kann festgestellt werden, an welchem Hauptwohnsitz sie am längsten gewohnt haben und wie hoch der ihnen zustehende Regionalausgleich ist.
Jemand, der zum ersten Stichtag am Anfang der zweiten Jahreshälfte noch nicht lange genug in Österreich gemeldet war, wird ebenfalls erst zum zweiten Stichtag (31. Dezember 2024) erfasst und erhält den Klimabonus im Frühjahr des Folgejahres.
Allgemeine Fragen
Der Klimabonus ist eine Bonuszahlung und ein direkter Ausgleich für den CO₂-Preis. Alle Bürger:innen in Österreichs bekommen den Klimabonus. Er wird einmal pro Jahr automatisch ausgezahlt.
Am 1. Oktober 2022 ist in Österreich der CO₂-Preis in Kraft getreten. Er ist Teil der 'Ökosozialen Steuerreform' und wichtig für den Klimaschutz. Denn Klimaschädliches CO₂ erhält somit einen Preis. Das soll ein Anreiz dafür sein, weniger CO₂ auszustoßen.
Das Geld, das durch den CO₂-Preis eingenommen wird, wird als Klimabonus direkt an die Menschen weitergegeben. Das soll die Menschen motivieren, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen. Wer das Klima schützt, dem bleibt mehr vom Klimabonus. Er ist aber auch ein sozialer Ausgleich für Menschen, für die der Umstieg auf solche Alternativen noch nicht möglich ist.
CO₂ oder Kohlendioxid ist ein klimaschädliches Treibhausgas und entsteht bei der Erzeugung von Strom und Wärme, durch den Autoverkehr, in der Industrie, aber auch in privaten Haushalten – überall dort, wo noch immer Öl und Erdgas als Energiequelle benötigt werden. Der Anstieg von CO₂ in der Atmosphäre ist einer der Haupttreiber der menschengemachten Klimakrise. Eine Steuer auf CO₂ macht klimaschädliches Verhalten teurer.
Den Klimabonus bekommen alle, die im Anspruchsjahr für mindestens 183 Tage ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben – unabhängig vom Alter oder der Herkunft und Staatsbürgerschaft. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Das 'Anspruchsjahr' ist dabei jeweils das Jahr, für das der Klimabonus ausgezahlt wird.
Ja. Der Klimabonus wird auch an Personen ausgezahlt, die arbeitslos gemeldet sind.
Nein. Der Klimabonus wird nicht auf andere staatliche Leistungen wie die Mindestsicherung angerechnet. Der Klimabonus hat keinen Einfluss darauf, ob Sie Anspruch auf eine staatliche Leistung haben oder nicht.
Sie können den Gutschein in über 10.000 Annahmestellen in ganz Österreich einlösen.
Sie können den Gutschein in den Filialen der bank99 in Bargeld umtauschen. Eine Liste der Filialen finden Sie unter bank99.at/standorte
Gutscheine, die bis zu ihrem Ablaufdatum nicht eingelöst werden, werden dem BMK rückverbucht und für die darauffolgenden Klimabonus-Auszahlungen herangezogen.
Die Sodexo Gutscheine behalten unverändert ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum oben rechts auf dem Gutschein. Unsere Akzeptanzpartner sind informiert, dass sie neben den neuen Pluxee-Gutscheinen auch die noch gültigen Sodexo-Gutscheine annehmen dürfen.
Wie hoch ist der Klimabonus?
Die Höhe ist vom Wohnort und der örtlichen Infrastruktur abhängig.
Der Klimabonus besteht aus zwei Elementen:
einem fixen Grundbetrag, der auch Sockelbetrag genannt wird. 2024 sind das 145 € für alle Anspruchsberechtigten. Dieser Betrag soll höhere Kosten bei Wohnen und Konsum ausgleichen, die durch den CO₂-Preis entstehen.
einem zusätzlichen Regionalausgleich. 2024 beträgt er 50 €, 100 € oder 145 €. Der Regionalausgleich soll höhere Kosten bei der Fortbewegung ausgleichen, die durch den CO₂-Preis entstehen. Da die Art der Fortbewegung sehr stark vom Wohnort abhängig ist, orientiert sich der Regionalausgleich am Hauptwohnsitz und der örtlichen Infrastruktur.
Aus dem Sockelbetrag und dem jeweiligen Regionalausgleich ergeben sich folgende Beträge für den Klimabonus 2023:
Kategorie 1: 145 € Sockelbetrag = 145 €
Kategorie 2: 145 € Sockelbetrag +50 € Regionalaufschlag = 195 €
Kategorie 3: 145 € Sockelbetrag +100 € Regionalaufschlag = 245 €
Kategorie 4: 145 € Sockelbetrag +145 € Regionalaufschlag = 290 €
HIER erfahren Sie, wie hoch der Klimabonus 2024 an Ihrem Hauptwohnsitz ist.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen immer die Hälfte.
Menschen mit Behinderung, die öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, bekommen den Sockelbetrag und den vollen Betrag des Regionalausgleichs. 2024 sind das insgesamt 290€. Dazu muss im Behindertenpass eingetragen sein, dass die 'Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar' ist.
Die regionale Staffelung beruht auf der Urban-Rural-Typologie und den Güteklassen für den öffentlichen Verkehr (ÖV-Güteklassen). Die Höhe des Klimabonus ist vom Hauptwohnsitz abhängig. Es gibt vier Kategorien, die von der Statistik Austria zugeteilt werden. Diese Kategorien unterscheiden sich dadurch,
wie gut die Infrastruktur ist: Gibt es eine weiterführende Schule? Gibt es in der Nähe Ämter? Wo ist das nächste Krankenhaus?
und wie ausgebaut das Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln ist: Gibt es in der Region öffentliche Verkehrsmittel? Welche öffentlichen Verkehrsmittel und wie viele öffentliche Verkehrsmittel gibt es? Wie oft fahren die öffentlichen Verkehrsmittel?
Da der Regionalausgleich Mehrkosten im Bereich Fortbewegung ausgleicht, bekommen Menschen in Regionen mit gering verfügbarer Infrastruktur und Öffis einen höheren Betrag. Sie sind im Alltag oft auf ein Auto angewiesen. Menschen in städtischen Gebieten können leichter auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen und haben meist eine gute bis sehr gute Infrastruktur rund um den Hauptwohnsitz. Ihr Regionalausgleich ist daher geringer.
Die für eine Gemeinde gültige Regionalkategorie wird auf Basis statistischer Methoden durch die Statistik Austria zugeordnet. Wie hoch der Klimabonus an Ihrem Hauptwohnsitz ist, erfahren Sie hier.
Die Klimabonus Kategorien:
Kategorie 1: Städtische Zentren mit sehr guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kategorie 2: Städtische Zentren mit guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kategorie 3: Regionale Zentren und Gemeinden im Umland von Zentren mit ausreichend guter Basisausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kategorie 4: Ländliche Gemeinden und Gemeinden, wo es nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt.
Die Einteilung in eine der vier Kategorien basiert auf zwei Faktoren: Infrastruktur (weiterführende Schulen, Krankenhäuser, etc.) und öffentlicher Verkehr. Wenn sich davon etwas ändert, kann der Wohnort auch in eine andere Kategorie eingestuft werden.
Ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro wird der Klimabonus bei der Einkommensteuer-/Arbeitnehmerveranlagung 2024 der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet und damit versteuert. Der Betrag von 66.612 Euro entspricht dem Betrag, ab dem das Einkommen bei der Veranlagung 2024 dem Grenzsteuersatz von 48% unterliegt.
Welchem monatlichen Bruttobezug entspricht der Jahresbetrag von 66.612 Euro?
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind vom monatlichen Bruttobezug (ohne Sonderzahlungen wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) die Sozialversicherungsbeiträge und andere Werbungskosten abzuziehen; dieser Betrag ist auf einen Jahresbetrag umzurechnen (x 12). Bei (gleichbleibenden) Bruttobezügen von rund 6.660 Euro wird nach Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge und des Werbungskostenpauschales der Betrag von 66.612 Euro überschritten, sodass es – ohne Berücksichtigung von weiteren Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen - zu einer Versteuerung des Klimabonus kommt. Die steuerliche Belastung ist vom zu versteuernden Einkommen des Jahres 2024 abhängig. Sie beträgt 48% des ausbezahlten Klimabonus bei Einkommen bis 99.266 Euro, 50% bei Einkommen bis 1 Million Euro und 55% bei Einkommen über 1 Million Euro.
Nein, alle Menschen bekommen je nach Kategorie, die volle Summe des Klimabonus ausgezahlt. Die Versteuerung erfolgt automatisch über die Finanzverwaltung.
Nein, so wie die Auszahlung des Klimabonus erfolgt auch die Besteuerung automatisch.
Nein. Der persönliche CO₂-Verbrauch spielt keine Rolle für die Höhe des Klimabonus, aber bei klimafreundlichem Verhalten bleibt mehr vom Bonus übrig. Denn klimaschädliche Aktivitäten werden durch den CO₂-Preis teurer.
Menschen mit Behinderung, die öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, bekommen immer die volle Höhe des Klimabonus ausbezahlt, unabhängig vom Wohnort und Alter. Dazu muss im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff des Bundesbehindertengesetzes eingetragen sein, dass die 'Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar' ist, oder ein Parkausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960 vorliegen. Dies gilt auch für Personen unter 18 Jahren.
Wenn bei der Auszahlungshöhe Ihres Klimabonus der Aufschlag aufgrund der Zusatzeintragung im Behindertenpass 'Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel' nicht beachtet wurde, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.
Kinder und Jugendliche
Ja. Der Klimabonus wird an alle Menschen ausgezahlt, die im jeweiligen Jahr zumindest 183 Tage in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben. Das bedeutet: Babys ab einem Alter von 183 Tagen, die bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahres 183 Tage in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben schon Anspruch auf den Klimabonus. Wurde das Baby im ersten Halbjahr des Anspruchsjahres geboren, galt diese Voraussetzung bei der Datenabfrage im Juli noch nicht als erfüllt. Der Klimabonus für das Baby wird daher im zweiten Schwung im Frühjahr des Folgejahres ausgezahlt.
Kinder, die in dem Jahr, für das der Klimabonus ausgezahlt wird, noch nicht 18 Jahre alt werden, bekommen den halben Klimabonus ausgezahlt. Der Klimabonus wird an die Person ausgezahlt, an die auch die Familienbeihilfe ausgezahlt wird.
Sobald das Kind volljährig ist, wird der Klimabonus direkt auf das Konto des Kindes ausgezahlt oder als Gutschein mit RSa-Brief an den Hauptwohnsitz zugestellt.
Wenn Sie für Ihr Kind Familienbeihilfe beziehen und dieses im Anspruchsjahr noch nicht 18 Jahre alt ist, wird der Klimabonus für das Kind auf das angegebene Konto überwiesen, auf das auch die Familienbeihilfe gezahlt wird. Wenn Sie keine Familienbeihilfe beziehen, wird der Klimabonus direkt an Ihr Kind ausgezahlt, entweder auf dessen Konto oder als Gutschein per RSb-Brief.
Wenn Eltern für Kinder unter 18 Jahren keine Familienbeihilfe bekommen, wird der Klimabonus als Gutschein mit einem RSb-Brief zugestellt.
Wenn Ihr Kind in dem Jahr, für das der Klimabonus ausgezahlt wird, 18 Jahre alt wird, bekommt es den gesamten Klimabonus und nicht nur die Hälfte. Der Klimabonus wird auf das Konto Ihres Kindes überwiesen oder als Gutschein mit einem RSa-Brief zugestellt.
CO₂-Preis
Der CO₂-Preis ist eine Bepreisung von Kohlendioxid-Emissionen. CO₂ oder Kohlendioxid entsteht bei der Erzeugung von Strom und Wärme, durch den Autoverkehr, in der Industrie, aber auch in privaten Haushalten. CO₂ ist ein Treibhausgas und eine der Ursachen für die Erderwärmung und den Klimawandel. Der CO₂-Preis erhöht den Preis für Kohlendioxid. Ziel der CO₂-Steuer ist: umweltfreundliches Verhalten fördern und die Auswirkungen von CO₂-Emissionen auf das Klima, also zum Beispiel die Erderwärmung, verringern.
Der CO₂-Preis wurde in Österreich am 1. Oktober 2022 eingeführt. Er ist ein wichtiger Teil der ökosozialen Steuerreform, die die österreichische Regierung im Oktober 2021 präsentiert hat.
Der CO₂-Preis beträgt im Jahr 2024 45 Euro pro Tonne CO₂. Bis 2025 steigt der Preis dann auf 55 Euro pro Tonne CO₂. Wenn der CO₂-Preis erhöht wird, wird auch der Klimabonus automatisch erhöht. Die Einnahmen aus der CO₂-Steuer gehen mit dem Klimabonus direkt an die Bürger:innen zurück.
Datenschutz
Folgende Daten werden für die Auszahlung des Klimabonus herangezogen:
Familienname und Vorname
Geburtsdatum
die Adresse des Hauptwohnsitzes einer Person
die internationale Kontonummer (IBAN)
Daten zur Familienbeihilfe
Daten von Menschen mit Behinderung, die nachweisen, dass die Eintragung „Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar“ vorhanden ist und
verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen. Bereichsspezifische Personenkennzeichen werden von einer Behörde zur sicheren Verwaltung von Daten erstellt. Wenn dann andere Behörden bereichsspezifische Personenkennzeichen für die Datenverarbeitung für E-Government-Dienste benötigen, werden die Personenkennzeichen verschlüsselt weitergegeben. E-Government-Dienste sind Dienste und Leistungen von Behörden, die Bürger:innen über das Internet in Anspruch nehmen können. FinanzOnline ist zum Beispiel die E-Government-Plattform der Finanzverwaltung. Welche verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen (vbPK) sind im Zusammenhang mit dem Klimabonus wichtig? Jene für Gesellschaft und Soziales (vbPK-GS), Steuern und Abgaben (vbPK-SA), Sozialversicherung (vbPK-SV), Verkehr und Technik (vbPK-VT), Personenidentität und Bürgerrechte (vbPK-ZP), Statistik Austria (vbPK-AS) sowie die Transparenzdatenbank (vbPK ZP-TD).
Alle Stellen, die notwendige Daten haben, übermitteln diese an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Das Klimabonusgesetz erlaubt, dass diese Daten weitergegeben werden.
Zum Beispiel:
Das Bundesministerium für Inneres stellt Meldedaten zur Verfügung. Damit kann der Hauptwohnsitz einer Person ermittelt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen stellt die internationale Kontonummer sowie Daten in Bezug auf die Familienbeihilfe zur Verfügung.
Das Sozialministeriumservice liefert Daten in Bezug auf eine eingeschränkte Mobilität von Menschen mit Behinderung.
Die Pensionsversicherungsanstalt stellt Kontodaten zur Verfügung.
Das Bundeskanzleramt stellt Kontodaten zur Verfügung.
Ja. Alle geltenden Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten. Das Klimabonusgesetz erlaubt, dass das Bundesministerium für Klimaschutz alle Daten verarbeiten darf, die für die Auszahlung des Klimabonus notwendig sind. Die Verwaltung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 165/1999) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn es wirklich erforderlich ist: Der Grundsatz der Datenminimierung aus der Datenschutz-Grundverordnung muss eingehalten werden. Der Grundsatz der Datenminimierung bedeutet: Es sollen nur die Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Es werden auch die Datensicherheitsmaßnahmen, die in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt sind, eingehalten.