Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen
Nein, ab 2025 gibt es keinen Klimabonus mehr. Der Klimabonus wurde durch eine Novelle des Klimabonusgesetzes auf die Jahre 2022 bis 2024 begrenzt. Das ist Teil der Sanierungsmaßnahmen der Bundesregierung, die im Rahmen des Doppelbudgets 2025/2026 getroffen wurden. Ansprüche auf vergangene Klimaboni bleiben jedoch aufrecht und können nachträglich bis Dezember 2027 geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen im jeweiligen Anspruchsjahr erfüllt waren.
Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Service Hotline unter der Telefonnummer 0800 8000 80, Montag bis Freitag, zwischen 8 und 18 Uhr. Unser Service-Team beantwortet gerne Ihre Fragen.
Grundsätzlich bekommen Sie den Klimabonus einmal pro Jahr für die Jahre 2022, 2023 und 2024, ohne dass Sie dafür etwas machen müssen — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Die Voraussetzungen für die Auszahlung sind:
Mindestens 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich im jeweiligen Jahr.
Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie das Geld ausbezahlt werden kann:
Möglichkeit 1: Überweisung auf Ihr Konto. Wenn Ihre Kontodaten zur Verfügung stehen und aktuell sind, wird das Geld auf dieses Konto überwiesen. Das ist möglich:
wenn Ihre aktuelle Bankverbindung auf FinanzOnline angegeben ist.
wenn Sie für Ihr Kind oder Ihre Kinder Familienbeihilfe bekommen und die Familienbeihilfe auf Ihr Konto überwiesen wird. Dann bekommen Sie den Klimabonus für Ihr Kind oder Ihre Kinder auf dasselbe Konto.
wenn Sie Pensionist:in sind und Ihre Pension auf Ihr Konto überwiesen wird.
Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Kontodaten auf FinanzOnline, um den Klimabonus direkt aufs Konto zu bekommen. Dazu
öffnen Sie in FinanzOnline das Feld 'Ihre Persönlichen Daten' bzw. wenn Sie selbstständig tätig sind das Feld 'Ihre Unternehmensdaten',
überprüfen Sie die dort hinterlegte Kontoverbindung und ändern Sie sie gegebenenfalls,
klicken Sie am Ende der Seite den Button 'Ändern', um Ihre Daten zu speichern bzw. zu bestätigen.
Aus Sicherheitsgründen werden für eine Überweisung des Klimabonus nur jene Kontodaten aus FinanzOnline herangezogen, die aktuell sind. Als aktuell gelten jene Kontodaten, die in den letzten 3 Jahren aktualisiert worden sind und/oder auf die in den letzten 3 Jahren eine Überweisung des Staates (Steuerausgleich) eingegangen ist.
FinanzOnline ist eine Internet-Plattform, auf der Anträge und Formulare an das Finanzamt einfach online übermittelt werden können. Für die Anmeldung zu FinanzOnline brauchen Sie einen Login-Code, die Bürgerkarte oder die Handysignatur. Diese können Sie beim Finanzamt beantragen.
Möglichkeit 2: Klimabonus kommt per Post als RSa-Brief
Alle Personen, von denen keine aktuelle Bankverbindung bekannt ist, bekommen einen RSa-Brief mit dem Klimabonus in Form von Gutscheinen.
Ein RSa-Brief ist ein behördlicher Brief, der nur der/dem Empfänger:in persönlich übergeben werden darf. Wenn Sie die Postbotin oder der Postbote nicht zu Hause antrifft, können Sie den Brief mit einem Ausweis und dem Abholschein auf Ihrem Postamt abholen.
Sofern eine Hauptwohnsitzmeldung von mindestens 183 Tagen im Anspruchsjahr gegeben ist, erhält man den Klimabonus für den Hauptwohnsitz, an dem man während des Anspruchsjahres am längsten gelebt hat. Daher werden Personen, die im ersten Halbjahr innerhalb Österreichs umgezogen oder nach Österreich gezogen sind, zum zweiten Stichtag (31. Dezember des jeweiligen Anspruchsjahrs) erfasst. So kann festgestellt werden, an welchem Hauptwohnsitz sie am längsten gewohnt haben und wie hoch der ihnen zustehende Regionalausgleich ist.
Wer zum ersten Stichtag am Anfang der zweiten Jahreshälfte noch nicht lange genug in Österreich gemeldet war, wird ebenfalls erst zum zweiten Stichtag (31. Dezember) erfasst und erhält den Klimabonus im Frühjahr des Folgejahres.
Der Klimabonus war eine Bonuszahlung und ein direkter Ausgleich für den CO₂-Preis. Alle Einwohner in Österreich hatten in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Anspruch auf den Klimabonus. Er wurde einmal pro Jahr automatisch ausgezahlt. Hintergrund ist der am 1. Oktober 2022 eingeführte CO₂-Preis. Er ist Teil der 'Ökosozialen Steuerreform' und wichtig für den Klimaschutz. Denn klimaschädliches CO₂ erhielt mit der Einführung einen Preis. Das soll ein Anreiz dafür sein, weniger CO₂ auszustoßen.
Das Geld, das durch den CO₂-Preis eingenommen wird, wird als Klimabonus direkt an die Menschen weitergegeben. Das soll die Menschen motivieren, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen. Wer das Klima schützt, dem bleibt mehr vom Klimabonus. Gleichzeitig ist er aber auch ein Instrument des sozialen Ausgleichs für Menschen, für die der Umstieg auf solche Alternativen noch nicht möglich ist.
CO₂ oder Kohlendioxid ist ein klimaschädliches Treibhausgas und entsteht bei der Erzeugung von Strom und Wärme, durch den Autoverkehr, in der Industrie, aber auch in privaten Haushalten – überall dort, wo Öl und Erdgas als Energiequelle benötigt werden. Der Anstieg von CO₂ in der Atmosphäre ist einer der Haupttreiber der menschengemachten Klimakrise. Eine Steuer auf CO₂ macht klimaschädliches Verhalten teurer.
Den Klimabonus bekommen alle, die im Anspruchsjahr für mindestens 183 Tage ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben – unabhängig vom Alter oder der Herkunft und Staatsbürgerschaft. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Das 'Anspruchsjahr' ist dabei jeweils das Jahr, für das der Klimabonus ausgezahlt wird.
Der Klimabonus wird auch an Personen ausgezahlt, die arbeitslos gemeldet sind. Der Klimabonus wird nicht auf andere staatliche Leistungen wie die Mindestsicherung angerechnet. Der Klimabonus hat keinen Einfluss darauf, ob Sie Anspruch auf eine staatliche Leistung haben oder nicht.
Sie können den Gutschein in über 10.000 Annahmestellen in ganz Österreich einlösen.
Sie können den Gutschein in den Filialen der bank99 in Bargeld umtauschen. Eine Liste der Filialen finden Sie unter bank99.at/standorte
2022 wurde der Klimabonus von 250 € gemeinsam mit dem Anti-Teuerungsbonus, welcher ebenfalls 250 € betrug, ausbezahlt. Alle anspruchsberechtigten Personen erhielten daher eine Überweisung in der Höhe von 500 €, Kinder erhielten 250 €.
Die Höhe des Klimabonus war 2023 und 2024 vom Wohnort und der örtlichen Infrastruktur abhängig.
Der Klimabonus besteht aus zwei Elementen:
einem fixen Grundbetrag (Sockelbetrag). Dieser Betrag soll höhere Kosten bei Wohnen und Konsum ausgleichen, die durch den CO₂-Preis entstehen.
einem zusätzlichen Regionalausgleich. Der Regionalausgleich soll höhere Kosten bei der Fortbewegung ausgleichen, die durch den CO₂-Preis entstehen. Da die Art der Fortbewegung sehr stark vom Wohnort abhängig ist, orientiert sich der Regionalausgleich am Hauptwohnsitz und der örtlichen Infrastruktur.
Aus dem Sockelbetrag und dem jeweiligen Regionalausgleich ergeben sich folgende Beträge für den Klimabonus 2024:
Kategorie 1: 145 € Sockelbetrag = 145 €
Kategorie 2: 145 € Sockelbetrag +50 € Regionalaufschlag = 195 €
Kategorie 3: 145 € Sockelbetrag +100 € Regionalaufschlag = 245 €
Kategorie 4: 145 € Sockelbetrag +145 € Regionalaufschlag = 290 €
HIER erfahren Sie, wie hoch der Klimabonus 2024 an Ihrem Hauptwohnsitz ist.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen immer die Hälfte.
Menschen mit Behinderung, die öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, bekommen den Sockelbetrag und den vollen Betrag des Regionalausgleichs. 2024 sind das insgesamt 290€. Dazu muss im Behindertenpass eingetragen sein, dass die 'Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar' ist.
Die regionale Staffelung beruht auf der Urban-Rural-Typologie und den Güteklassen für den öffentlichen Verkehr (ÖV-Güteklassen). Die Höhe des Klimabonus ist vom Hauptwohnsitz abhängig. Es gibt vier Kategorien, die von der Statistik Austria zugeteilt werden. Diese Kategorien unterscheiden sich dadurch,
wie gut die Infrastruktur ist: Gibt es eine weiterführende Schule? Gibt es in der Nähe Ämter? Wo ist das nächste Krankenhaus?
und wie ausgebaut das Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln ist: Gibt es in der Region öffentliche Verkehrsmittel? Welche öffentlichen Verkehrsmittel und wie viele öffentliche Verkehrsmittel gibt es? Wie oft fahren die öffentlichen Verkehrsmittel?
Da der Regionalausgleich Mehrkosten im Bereich Fortbewegung ausgleicht, bekommen Menschen in Regionen mit gering verfügbarer Infrastruktur und Öffis einen höheren Betrag. Sie sind im Alltag oft auf ein Auto angewiesen. Menschen in städtischen Gebieten können leichter auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen und haben meist eine gute bis sehr gute Infrastruktur rund um den Hauptwohnsitz. Ihr Regionalausgleich ist daher geringer.
Die für eine Gemeinde gültige Regionalkategorie wird auf Basis statistischer Methoden durch die Statistik Austria zugeordnet. Wie hoch der Klimabonus an Ihrem Hauptwohnsitz ist, erfahren Sie hier.
Die Klimabonus Kategorien:
Kategorie 1: Städtische Zentren mit sehr guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kategorie 2: Städtische Zentren mit guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kategorie 3: Regionale Zentren und Gemeinden im Umland von Zentren mit ausreichend guter Basisausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kategorie 4: Ländliche Gemeinden und Gemeinden, wo es nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt.
Ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro wird der Klimabonus bei der Einkommensteuer-/Arbeitnehmerveranlagung 2024 der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet und damit versteuert. Der Betrag von 66.612 Euro entspricht dem Betrag, ab dem das Einkommen bei der Veranlagung 2024 dem Grenzsteuersatz von 48% unterliegt.
Welchem monatlichen Bruttobezug entspricht der Jahresbetrag von 66.612 Euro?
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind vom monatlichen Bruttobezug (ohne Sonderzahlungen wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) die Sozialversicherungsbeiträge und andere Werbungskosten abzuziehen; dieser Betrag ist auf einen Jahresbetrag umzurechnen (x 12). Bei (gleichbleibenden) Bruttobezügen von rund 6.660 Euro wird nach Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge und des Werbungskostenpauschales der Betrag von 66.612 Euro überschritten, sodass es – ohne Berücksichtigung von weiteren Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen - zu einer Versteuerung des Klimabonus kommt. Die steuerliche Belastung ist vom zu versteuernden Einkommen des Jahres 2024 abhängig. Sie beträgt 48% des ausbezahlten Klimabonus bei Einkommen bis 99.266 Euro, 50% bei Einkommen bis 1 Million Euro und 55% bei Einkommen über 1 Million Euro.
Menschen mit Behinderung, die öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, bekommen immer die volle Höhe des Klimabonus ausbezahlt, unabhängig vom Wohnort und Alter. Dazu muss im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff des Bundesbehindertengesetzes eingetragen sein, dass die 'Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar' ist, oder ein Parkausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960 vorliegen. Dies gilt auch für Personen unter 18 Jahren.
Wenn bei der Auszahlungshöhe Ihres Klimabonus der Aufschlag aufgrund der Zusatzeintragung im Behindertenpass 'Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel' nicht beachtet wurde, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.
Ja. Der Klimabonus wird an alle Menschen ausgezahlt, die im jeweiligen Jahr zumindest 183 Tage in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben.
Das bedeutet: Babys ab einem Alter von 183 Tagen, die bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahres 183 Tage in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben schon Anspruch auf den Klimabonus.
Wurde das Baby im ersten Halbjahr des Anspruchsjahres geboren, galt diese Voraussetzung bei der Datenabfrage im Juli noch nicht als erfüllt. Der Klimabonus für das Baby wird daher im zweiten Schwung im Frühjahr des Folgejahres ausgezahlt.
Kinder, die in dem Jahr, für das der Klimabonus ausgezahlt wird, noch nicht 18 Jahre alt werden, bekommen den halben Klimabonus ausgezahlt. Der Klimabonus wird an die Person ausgezahlt, an die auch die Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Wenn Eltern für Kinder unter 18 Jahren keine Familienbeihilfe bekommen, wird der Klimabonus als Gutschein mit einem RSb-Brief zugestellt.
Sobald das Kind volljährig ist, wird der Klimabonus direkt auf das Konto des Kindes ausgezahlt oder als Gutschein mit RSa-Brief an den Hauptwohnsitz zugestellt.
Folgende Daten werden für die Auszahlung des Klimabonus herangezogen:
Familienname und Vorname
Geburtsdatum
die Adresse des Hauptwohnsitzes einer Person
die internationale Kontonummer (IBAN)
Daten zur Familienbeihilfe
Daten von Menschen mit Behinderung, die nachweisen, dass die Eintragung „Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar“ vorhanden ist und
verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen.
Bereichsspezifische Personenkennzeichen werden von einer Behörde zur sicheren Verwaltung von Daten erstellt. Wenn dann andere Behörden bereichsspezifische Personenkennzeichen für die Datenverarbeitung für E-Government-Dienste benötigen, werden die Personenkennzeichen verschlüsselt weitergegeben. E-Government-Dienste sind Dienste und Leistungen von Behörden, die Bürger:innen über das Internet in Anspruch nehmen können. FinanzOnline ist zum Beispiel die E-Government-Plattform der Finanzverwaltung. Welche verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen (vbPK) sind im Zusammenhang mit dem Klimabonus wichtig? Jene für Gesellschaft und Soziales (vbPK-GS), Steuern und Abgaben (vbPK-SA), Sozialversicherung (vbPK-SV), Verkehr und Technik (vbPK-VT), Personenidentität und Bürgerrechte (vbPK-ZP), Statistik Austria (vbPK-AS) sowie die Transparenzdatenbank (vbPK ZP-TD).
Alle Stellen, die notwendige Daten haben, übermittelten diese an das ehemalige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Das Klimabonusgesetz erlaubt, dass diese Daten weitergegeben werden.
Zum Beispiel:
Das Bundesministerium für Inneres stellt Meldedaten zur Verfügung. Damit kann der Hauptwohnsitz einer Person ermittelt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen stellt die internationale Kontonummer sowie Daten in Bezug auf die Familienbeihilfe zur Verfügung.
Das Sozialministeriumservice liefert Daten in Bezug auf eine eingeschränkte Mobilität von Menschen mit Behinderung.
Die Pensionsversicherungsanstalt stellt Kontodaten zur Verfügung.
Das Bundeskanzleramt stellt Kontodaten zur Verfügung.
Ja. Alle geltenden Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten. Das Klimabonusgesetz erlaubt, dass das Bundesministerium für Land- und Fortstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (ehemals Klimaschutz) alle Daten verarbeiten darf, die für die Auszahlung des Klimabonus notwendig sind. Die Verwaltung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 165/1999) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn es wirklich erforderlich ist: Der Grundsatz der Datenminimierung aus der Datenschutz-Grundverordnung muss eingehalten werden. Der Grundsatz der Datenminimierung bedeutet: Es sollen nur die Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Es werden auch die Datensicherheitsmaßnahmen, die in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt sind, eingehalten.