Klimabonus

2022 beginnt ein neues Kapitel für den Klimaschutz in Österreich: Klimaschädliches CO2 erhält einen Preis und klimafreundliches Verhalten wird belohnt. Denn wer auf unser Klima schaut, dem bleibt mehr vom Klimabonus im Börsel. Aufgrund der aktuellen Teuerungen wurde der Bonus 2022 zusätzlich angehoben, um die Menschen in Österreich zu entlasten.

Aktuelle Informationen zur Auszahlung

Der Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus wurden zwischen August und Oktober 2022 an den Großteil der in Österreich lebenden Menschen ausbezahlt. Die Abwicklung für die zweite Auszahlungswelle ab Februar 2023 ist bereits voll angelaufen. Dabei handelt es sich nicht um den neuen Klimabonus für das Jahr 2023, sondern es bekommen etwa jene Menschen den Klimabonus, die erst im Laufe des ersten Halbjahres 2022 ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt haben oder gar erst geboren wurden. Denn auch sie erfüllen jetzt die Grundvoraussetzung für den Klimabonus: nämlich 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich. Bei nicht-österreichischen Staatsbürger:innen ist zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus nötig (gem KliBG §2).

Bei einigen Gruppen von EU-Staatsbürger:innen bzw. Drittstaatsangehörigen kam es in der ersten Auszahlungswelle zu Problemen bei der automatisierten Anspruchsprüfung durch das Innenministerium. Auch diese Personen erhalten ab Februar 2023 ihren Klimabonus.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

Was ist der Klimabonus?

Eine Bonuszahlung. Alle in Österreich lebenden Menschen bekommen sie. Das Geld kommt unter anderem aus den Einnahmen des CO2-Preises, der im Oktober 2022 eingeführt wurde.

Wer bekommt den Klimabonus?

Alle. Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (gem KliBG §2).

Was muss man dafür tun?

Nichts. Sind Ihre Kontodaten auf FinanzOnline aktuell, wird Ihnen der Klimabonus direkt aufs Konto überwiesen. Alternativ wird er als Gutschein zugeschickt.

Und wie viel bekommt man?

500€ oder 250€. Wegen der Teuerung bekommen 2022 alle Erwachsenen 500€. Für Kinder und Jugendliche gibt es die Hälfte. Ab 2023 ist die Höhe des Klimabonus von Ihrem Hauptwohnsitz abhängig.

7.720.000 Menschen wurde der Klimabonus überwiesen.
1.270.000 Gutscheine wurden verschickt.
3.990.000.000 € wurden insgesamt ausbezahlt.
Aktualisiert am Dienstag, 07.02.2023, 09:20 

Der Klimabonus: Das steckt dahinter

Im Oktober 2022 begann ein neues Kapitel für den Klimaschutz in Österreich: Mit der ökosozialen Steuerreform hat klimaschädliches CO2 einen Preis bekommen.

Das zusätzliche Geld fließt in Form des Klimabonus direkt an die Menschen zurück. Klimafreundliches Verhalten wird dabei belohnt. Der Klimabonus wird jährlich ausbezahlt und geht an alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz mindestens 183 Tage im Anspruchsjahr in Österreich haben — Erwachsene genauso wie Kinder, unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (gem KliBG §2).

2022: Ein außergewöhnliches Jahr

Aufgrund der aktuellen Inflation und den damit verbundenen steigenden Preisen, wurde der Klimabonus 2022 einmalig auf 500 Euro für alle Erwachsenen aufgestockt. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gab es die Hälfte, also 250 Euro.

So geht es weiter

Ab 2023 wird der Klimabonus regional gestaffelt — so wie es ursprünglich gedacht war. Seine Höhe hängt dann davon ab, wie gut die Infrastruktur und die öffentliche Anbindung am eigenen Wohnort sind. Grundsätzlich gilt: Wer auf klimafreundliches Verhalten setzt, dem bleibt mehr vom Klimabonus im Geldbörserl. Da der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen in einigen Regionen Österreich aktuell jedoch noch schwer fällt, wird dort der Klimabonus auch höher ausfallen.

Weitere Informationen zur ökosozialen Steuerreform und der CO2 Bepreisung finden Sie hier:

Weitere Informationen

So geht's

Der Klimabonus geht an etwa 9 Millionen Menschen. Um das so schnell und einfach wie möglich umzusetzen, wird der Klimabonus auf zwei unterschiedliche Arten ausbezahlt: per Überweisung aufs Konto oder als Gutschein per Post.

Weil die Post dabei sehr viele, sichere Briefe verschicken muss, nimmt der Versand einige Wochen in Anspruch.

Das Wichtigste dabei: Sie müssen nichts tun, um den Klimabonus zu erhalten.

Erfahren Sie mehr zu den zwei Auszahlungsarten

Schnell und unbürokratisch: Der Klimabonus kommt direkt aufs Konto

Wer regelmäßig vom Staat Geld überwiesen bekommt, muss gar nichts machen. Der Klimabonus wird einfach überwiesen. Das betrifft zum Beispiel Pensionierte und Menschen, die Pflegegeld oder Kindergeld erhalten.

Alle, deren aktuelle Kontonummer beispielsweise bei FinanzOnline hinterlegt ist, bekommen ihren Bonus auch unbürokratisch überwiesen. In der Regel sind das alle, die über FinanzOnline ihren Jahressteuerausgleich machen.

Da der Klimabonus ab sofort einmal pro Jahr ausgezahlt wird, werden auch die aktuellen Kontodaten jährlich an einem festgelegten Stichtag geprüft. Für das Jahr 2022 war dieser Stichtag der 22. Juli. Waren die Kontodaten auf FinanzOnline am Stichtag nicht aktuell, so wird der Klimabonus heuer in Form eines Gutscheins per Post zugesandt.

Prüfen und aktualisieren Sie dennoch Ihre Kontodaten auf FinanzOnline, um ab 2023 das Geld direkt aufs Konto zu bekommen. Das geht in drei einfachen Schritten:

Schritt 1

Besuchen Sie FinanzOnline:

Schritt 2

Loggen Sie sich mit Ihrer Handysignatur, Bürgerkarte oder Ihren FinanzOnline Zugangsdaten ein.

Schritt 3

Tragen Sie unter Bankverbindung Ihren aktuellen IBAN ein. Klicken Sie rechts unten auf Ändern um die Daten zu speichern.

Sie haben noch keinen Zugang und keine Handysignatur?

Hier können Sie sich anmelden. Bitte folgen Sie den dort angegebenen Anweisungen und Informationen.



Alternativ: Der Klimabonus kommt als Gutschein per Post

Wenn Sie kein Konto haben? Dann bekommen Sie den Klimabonus nach Hause geschickt. Der sicherste Weg ist der RSa-Brief. Der RSa-Brief wird nur an Sie persönlich übergeben oder kann mit einem Lichtbildausweis in der Postfiliale abgeholt werden.

Wenn Sie einen Gutschein erwarten, jedoch öfters nicht daheim sein sollten, gibt es einen Weg, um sich den Weg in die Post-Geschäftsstelle zu ersparen: Erteilen Sie einer volljährigen Person in Ihrem Haushalt die Vollmacht, den Klimabonus für Sie entgegenzunehmen.

  1. Füllen Sie dazu das Klimabonus Vollmacht Formular aus.
    Wichtig: Ausweis-Infos und Unterschrift nicht vergessen!
  2. Verwahren Sie die Vollmacht daheim an einem sicheren Ort, wo sie griffbereit ist.
  3. Wenn der/die Zusteller*in mit dem Klimabonus kommt, muss die bevollmächtigte Person einfach nur die von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und den Ausweis herzeigen, um den Klimabonus für Sie entgegenzunehmen.

Für den Fall, dass der/die Zusteller*in niemanden zuhause antrifft, wird der Klimabonus sicher bei der nächsten Post-Geschäftsstelle hinterlegt und Sie erhalten in diesem Fall eine Information, wo Sie ihn abholen können.

Achtung: Hier kann der Klimabonus nur persönlich abgeholt werden. Die Vollmacht ist hier nicht gültig.

Die Gutscheine können vom Supermarkt bis zur Bücherei bei tausenden Geschäften eingelöst werden oder bei unserem Bankpartner in Bargeld abgelöst werden.

Wo genau, das erfahren Sie hier:

Einlösestellen

Hier können Sie nach Einlösestellen in Ihrer Umgebung oder bestimmten Geschäften suchen. Die Suche erfolgt in der Datenbank von Sodexo. Dafür muss Ihre Anfrage an Sodexo übermittelt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben ein Geschäft oder einen Betrieb und wollen Akzeptanzpartner des Klimabonus Gutscheins werden?

Unter folgendem Link können Sie Ihr Unternehmen als Einlösestelle registrieren lassen:

Sodexo Registrierung

So viel gibt's

Der Klimabonus beträgt im Jahr 2022 für Erwachsene 500€ und für Kinder bis zum 18. Lebensjahr 250€.

Bei diesem Betrag handelt es sich um eine einmalige, pauschale Erhöhung des Klimabonus aufgrund der aktuellen Inflation und den folglich steigenden Preisen.

Auch in den kommenden Jahren wird jede und jeder mit Hauptwohnsitz in Österreich einen Klimabonus erhalten. Bei nicht-österreichischen Staatsbürger:innen ist ein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus (gem KliBG §2) nötig. Ab 2023 wird die Höhe des Bonus vom Hauptwohnsitz abhängig sein, so wie ursprünglich geplant.

Weitere Informationen zur regionalen Staffelung finden Sie bei Fragen und Antworten.

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