Klimabonus

Aktuelle Informationen

Ab 2025 gibt es keinen Klimabonus mehr. Ansprüche auf vergangene Klimaboni bleiben jedoch aufrecht und können nachträglich bis Ende Dezember 2027 geltend gemacht werden. Ob ein (noch offener) Anspruch für die Klimabonus-Zahlungen 2022, 2023 oder 2024 besteht, können Sie hier prüfen.

Klimabonus-Gutscheine aus dem Jahr 2024 waren bis 31.12.2025 gültig und sind daher mittlerweile (ebenso wie die Gutscheine aus den Jahren 2022 und 2023) nicht mehr einlösbar. Der Anspruch gilt mit der Entgegennahme der Gutscheine als erfüllt.

Wichtiger Hinweis: Derzeit erhalten Sie möglicherweise SMS-Nachrichten, die dazu auffordern, eine Website zu besuchen und persönliche Daten preiszugeben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Betrugsversuche handelt. Antworten Sie nicht auf diese Nachrichten und klicken Sie keinesfalls auf die in den SMS enthaltenen Links.

Fragen rund um den Klimabonus beantworten wir hier.

Was ist der Klimabonus?

Der Klimabonus wurde 2022 als Bonuszahlung im Rahmen der ökosozialen Steuerreform eingeführt. Alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate in Österreich hatten, haben einen Klimabonus erhalten. Der Bonus war je nach Hauptwohnsitz gestaffelt. Der Klimabonus wurde durch eine Novelle des Klimabonusgesetzes auf die Jahre 2022 bis 2024 begrenzt.

Anspruch

Haben Sie einen Lichtbildausweis zur Hand? Dann können Sie Ihren persönlichen Anspruch jetzt überprüfen:

Sollten Sie keinen Lichtbildausweis zur Hand haben, können Sie alternativ unsere Postleitzahl-Suche verwenden:

Die regionale Staffelung

Die Zuteilung der Klimabonus-Kategorien wurde von der Statistik Austria durchgeführt und basiert auf der vor Ort verfügbaren Infrastruktur (weiterführende Schulen, Krankenhäuser sowie Bezirkshauptmannschaften) sowie der Anbindung an den öffentlichen Verkehr.

Der Klimabonus setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Dem Sockelbetrag. Den bekommen alle Anspruchsberechtigten.
  2. Dem Regionalausgleich für jene Regionen, in denen Infrastruktur und Öffi-Netzwerk nicht gut ausgebaut sind. Dieser Ausgleich ist vom Hauptwohnsitz abhängig.

Weitere Informationen zur Methodik finden Sie auf der Website von Statistik Austria und im STATatlas.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen bekommen immer den höchsten Regionalaufschlag.

Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten.

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