Klimabonus

Auch 2024 steht der Klimaschutz in Österreich an erster Stelle. Es gilt: Klimaschädliches CO2 hat einen Preis und klimafreundliches Verhalten zahlt sich aus! Denn der Klimabonus geht heuer in die nächste Runde.

Aktuelle Informationen zur Auszahlung

Die Auszahlung des Klimabonus 2024 hat begonnen und wird bis zum Frühjahr 2025 andauern.

Wenn Sie Ihren Klimabonus Brief nicht bis zum Ende der Frist bei der Post abholen konnten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Dass Sie Ihren Klimabonus 2024 noch nicht erhalten haben bzw. erst im Frühjahr 2025 bekommen, kann an einem der folgenden Gründe liegen:

  • Der Klimabonus ist noch unterwegs. Die postalische Zustellung läuft noch bis Ende Oktober 2024.
  • Sie sind innerhalb Österreichs umgezogen. Erst am Ende des Jahres können wir erheben, an welchem Hauptwohnsitz sie am längsten gewohnt haben und wie hoch der ihnen zustehende Regionalausgleich ist.
  • Sie sind im ersten Halbjahr nach Österreich gezogen. Dadurch haben sie die Grundvoraussetzung für den Klimabonus - 183 Tage Hauptwohnsitz – bei der ersten Anspruchsfeststellung am 2. Juli 2024 noch nicht erfüllt.
  • Ihr Kind wurde im ersten Halbjahr geboren. Dadurch hat es die Grundvoraussetzung bei der ersten Datenabfrage ebenfalls noch nicht erfüllt.
  • Der/die Empfängerin der Familienbeihilfe hat sich geändert. Der Klimabonus für ein Kind wird an die Person ausbezahlt, die 2024 mindestens sechs Monate lang Familienbeihilfe bezogen hat. Wenn diese Voraussetzung am 2. Juli 2024 noch nicht erfüllt war, wird der Klimabonus im Frühjahr 2025 ausbezahlt.
  • Die Auszahlung der Familienbeihilfe hat erst im Laufe des ersten Halbjahres begonnen. Auch in diesem Fall konnte im Juli noch keine Person festgestellt werden, der sechs Monate lang die Familienbeihilfe überwiesen worden war. Daher wird der Klimabonus für das Kind in der zweiten Auszahlungswelle ausbezahlt.
  • Sie haben sich im ersten Halbjahr in gerichtlich oder behördlich angeordneter Haft oder freiheitsentziehender Maßnahme befunden. Personen, die sich mehr als 183 Tage in einer solchen Haft oder Maßnahme befinden, erhalten keinen Klimabonus. Um die Anzahl der Tage überprüfen zu können, wird der Anspruch auf den Klimabonus erst Ende 2024 überprüft.

Weitere Fragen rund um den Klimabonus beantworten wir hier.

Was ist der Klimabonus?

Eine Bonuszahlung. Alle in Österreich lebenden Menschen bekommen sie. Das Geld kommt aus den Einnahmen des CO2-Preises, der im Oktober 2022 eingeführt wurde.

Wer bekommt den Klimabonus?

Alle. Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate in Österreich haben — unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.

Was muss man dafür tun?

Nichts. Haben Sie Ihre Kontodaten auf FinanzOnline nach dem 01.01.2021 aktualisiert, wird Ihnen der Klimabonus direkt aufs Konto überwiesen. Alternativ wird er als Gutschein zugeschickt.

Und wie viel bekommt man?

145€, 195€, 245€ oder 290€. Das ist vom Hauptwohnsitz und der örtlichen Infrastruktur abhängig. Kinder bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen immer 290€. Mehr Details zur regionalen Staffelung finden Sie unter:

Was der Klimabonus ist und wieso es ihn gibt, erfahren Sie in unserem Video. Weitere Informationen finden Sie unter Fragen & Antworten.

Klimabonus: Das steckt dahinter
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So viel gibt‘s

Der Klimabonus beträgt im Jahr 2024 145€, 195€, 245€ oder 290€ für Erwachsene. Voraussetzung ist, dass man im Anspruchsjahr mindestens 183 Tage in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Vom Hauptwohnsitz ist auch abhängig, wie viel man bekommt.

Nutzen Sie die PLZ-Suche um herauszufinden, wie hoch Ihr Klimabonus heuer ist:

Klimabonus: So viel gibt's 2024
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Die regionale Staffelung

Die Zuteilung der Klimabonus-Kategorien wird von der Statistik Austria durchgeführt und basiert auf der vor Ort verfügbaren Infrastruktur (weiterführende Schulen, Krankenhäuser sowie Bezirkshauptmannschaften) sowie der Anbindung an den öffentlichen Verkehr.

Der Klimabonus setzt sich immer aus zwei Teilen zusammen:

  1. Dem Sockelbetrag. Den bekommen alle Anspruchsberechtigten. 2024 sind das 145€.
  2. Dem Regionalausgleich für jene Regionen, in denen Infrastruktur und Öffi-Netzwerk nicht gut ausgebaut sind. Dieser Ausgleich beträgt 2024 50€, 100€ oder 145€ und ist vom Hauptwohnsitz abhängig.

Weitere Informationen zur Methodik finden Sie auf der Website von Statistik Austria und im STATatlas.

Die Klimabonus-Kategorien 2024 im Überblick:.

KategorieBeschreibungHöhe des Klimabonus
Kategorie 1Städtische Zentren mit sehr guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.

145€

Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag

Kategorie 2Städtische Zentren mit guter Ausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.

195€

Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag +
50€ Regionalausgleich

Kategorie 3Regionale Zentren und Gemeinden im Umland von Zentren mit ausreichend guter Basisausstattung an öffentlichen Verkehrsmitteln.

245€

Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag +
100€ Regionalausgleich

Kategorie 4Ländliche Gemeinden und Gemeinden, wo es nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt.

290€

Der Wert setzt sich zusammen aus:145€ Sockelbetrag +
145€ Regionalausgleich

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen bekommen immer den höchsten Regionalaufschlag.

Um die soziale Treffsicherheit zu erhöhen, wird für 2024 festgelegt, dass der Klimabonus ab einem steuerlichen Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern ist. Dies entspricht laut Finanzministerium einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6.660 Euro. Die Versteuerung erfolgt über die Finanzverwaltung. Mit dieser Neuerung folgen wir einer Empfehlung des Wirtschaftsforschungsinstituts.

Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten.

So geht's

Schnell und unbürokratisch: Der Klimabonus kommt direkt aufs Konto

Wer regelmäßig vom Staat Geld überwiesen bekommt, muss gar nichts machen. Der Klimabonus kommt einfach aufs Konto. Das betrifft zum Beispiel Pensionierte und Menschen, die Pflegegeld oder Kindergeld erhalten. Alle, deren aktuelle Kontoverbindung nach dem 01.01.2021 bei FinanzOnline hinterlegt wurde, bekommen ihren Bonus ebenfalls unbürokratisch überwiesen. In der Regel sind das Personen, die über FinanzOnline ihren Jahressteuerausgleich machen.

Wichtig ist, dass die Daten nach dem 01.01.2021 aktualisiert oder für eine Auszahlung durch das Bundesministerium für Finanzen genutzt wurden. Auch Selbstständige, die keine Auszahlung seitens des Bundesministeriums für Finanzen erhalten haben, müssen ihre Kontoverbindung bei FinanzOnline hinterlegen und bestätigen, damit der Klimabonus direkt aufs Konto kommt.

Da der Klimabonus einmal pro Jahr ausgezahlt wird, werden auch die aktuellen Kontodaten jährlich an einem festgelegten Stichtag geprüft. Für das Jahr 2024 war dieser Stichtag der 10. Juli.

Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Kontodaten auf FinanzOnline jetzt, um das Geld 2025 direkt aufs Konto zu bekommen.

Das geht in drei einfachen Schritten:

Schritt 1

Besuchen Sie FinanzOnline:

Schritt 2

Loggen Sie sich mit Ihrer ID-Austria oder Ihren FinanzOnline-Zugangsdaten ein.

Schritt 3

Kontrollieren bzw. aktualisieren Sie Ihre IBAN unter Bankverbindung und klicken Sie auf Ändern um die Daten zu speichern bzw. zu bestätigen.

Sie haben noch keinen Zugang und keine ID-Austria?

Hier können Sie sich anmelden. Bitte folgen Sie den dort angegebenen Anweisungen und Informationen.


Alternativ: Der Klimabonus kommt als Gutschein per Post

Wenn es keine aktuellen Kontodaten gibt, bekommen Sie den Klimabonus nach Hause geschickt. Der sicherste Weg ist der RSa-Brief, bzw. RSb-Brief für Minderjährige. Der RSa-Brief wird nur an Sie persönlich übergeben oder kann mit einem Lichtbildausweis in der Postfiliale abgeholt werden.

Die Ausnahme: Eine volljährige Person in Ihrem Haushalt kann den Klimabonus am Hauptwohnsitz für Sie entgegennehmen, wenn Sie dieser Person eine Klimabonus- oder Post-Vollmacht erteilen. Diese muss bei der Übernahme ausgedruckt und unterschrieben bereitliegen.

Die Vollmacht für 2024 können Sie hier runterladen.

Die Gutscheine können vom Supermarkt bis zur Bücherei bei tausenden Geschäften in Österreich eingelöst werden oder bei unserem Bankpartner in Bargeld abgelöst werden.

Einlösestellen

Hier können Sie nach Einlösestellen in Ihrer Umgebung oder bestimmten Geschäften suchen. Die Suche erfolgt in der Datenbank von Pluxee (vormals Sodexo). Dafür muss Ihre Anfrage an Pluxee (vormals Sodexo) übermittelt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben ein Geschäft oder einen Betrieb und wollen Akzeptanzpartner des Klimabonus-Gutscheins werden?

Unter folgendem Link können Sie Ihr Unternehmen als Einlösestelle registrieren lassen:

Pluxee Registrierung

Sie haben noch Fragen?

Kontakt

Für individuelle Anfragen steht Ihnen unser Service-Team zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die Kontaktaufnahme auf Deutsch erfolgt.

0800 8000 80
Montag – Freitag, 8 - 18 Uhr

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